Existenzrecht Israels anerkennen, aber in welchen Grenzen
Das Existenzrecht eines Staates ist vom Völkerrecht und von den gegenseitigen diplomatischen Anerkennungen gedeckt. Für alle Staaten gilt allgemein das Völkerrecht, also auch für Israel, selbst wenn es dieses Recht missachtet und verletzt. Und dieses Recht schützt Israel, aber genauso Palästina und den Iran, nicht selektiv, sondern nach allgemeingültigen und festgelegten Maßstäben. Nun fordert das Land Hessen eine neue Strafvorschrift gegen Leugner des Existenzrechts des Staates Israel.
Die Deutsch-Palästinensische Gesellschaft e.V. hält die Initiative erneut für eine Sondernorm und zwar ausschließlich für Israel. Sie entspricht keiner rechtstaatlichen Klarstellung, sondern einer Art Symbolpolitik, ähnlich der der deutschen Staatsräson mit gravierenden Auswirkungen.
„Das „Leugnen des Existenzrechts Israels“ unter Strafe zu stellen, mag für die Antragsteller nachvollziehbar und moralisch eindeutig sein, ist jedoch rechtsstaatlich und verfassungsrechtlich hochproblematisch,“ so DPG-Präsident Nazih Musharbash, „denn seit wann können einzelne Personen Staaten anerkennen oder ihnen das Existenzrecht aberkennen?“
Den Antragstellern müsste außerdem bekannt sein, dass das Völkerrecht kein exklusives Sonder-Existenzrecht für bestimmte Staaten vorsieht. Es kennt allgemeine Prinzipien: das Gewaltverbot, den Schutz staatlicher Souveränität, das Verbot von Annexion, die Achtung territorialer Integrität. Genau so wäre es in der Logik der deutschen Verfassung, wenn schon, dann alle Staaten gegen die Leugnung des Rechts ihrer Existenz in Schutz zu nehmen.
Als Beispiel einer Straftat nennt der hessische Justizminister (CDU) das Zeigen von Landkarten, auf denen der Staat Israel durchgestrichen sei. Ivesa Lübben, DPG-Vizepräsidentin: „Israel hat seine Grenzen nie definiert und zeigt selbst Landkarten von Israel mit biblischen Grenzen vom Euphrat bis zum Nil und verleugnet die palästinensische Identität.“ In dem Gesetzentwurf werden die andauernde Entrechtung und territoriale Verdrängung der Palästinenser nicht erwähnt.
Die DPG ist der Ansicht, dass die Gesetzinitiative eine Inszenierung ist. Es gibt an dieser Stelle keine rechtliche Schutzlücke, die bestehenden Gesetze genügen.
Verantwortlich: Nazih Musharbash – 01725623639
