Grundsätze

Grundsätze der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft e.V.

 

Israels Existenz

Die Deutsch-Palästinensische Gesellschaft e.V. (DPG e.V.) stellt die Existenz des Staates Israel nicht infrage, hält jedoch den neuen Zusatz „jüdischer Staat“ für höchst problematisch. In einem solchen Staat würden israelische Bürger palästinensischer Abstammung mit ca.20% Anteil an der Gesamtbevölkerung völlig ausgeklammert oder zumindest als Bürger zweiter Klasse behandelt werden. Jüdisch und demokratisch schließen sich in diesem Zusammenhang aus, wie auch jüdisch-israelische Wissenschaftler, Politiker und Autoren  feststellen. Wir wollen stattdessen anerkennen und mitwirken, dass Israel ein demokratischer Staat für alle seiner Bürger wird.

 

Zwei-Staaten-Lösung

Obwohl die aktuelle israelische Expansionspolitik die international angestrebte Zwei-Staaten-Lösung in den Grenzen vom Juni 1967 ad absurdum führt, hält die DPG e.V. mit der UN-Resolution 242 an diesem Ziel fest, um zu einem gerechten und dauerhaften Frieden zu kommen. Die DPG e.V. begrüßt die Auffassung der Bundesregierung, die in der völkerrechtswidrigen jüdisch-israelischen Besiedlung des Westjordanlandes ein Hindernis für eine Zwei-Staaten-Regelung sieht.

 

Annexion Ost-Jerusalem

Israel hat die im Jahr 1967 eroberten Gebiete in und um Ost-Jerusalem annektiert. Sowohl die Bundesregierung als auch die UNO und die EU sehen darin eine Verletzung des internationalen Rechts. Die DPG e.V. begrüßt diese Rechtsauffassung und wünscht eine aktive Einflussnahme der Bundesregierung.

 

Antisemitismus

Die DPG e.V. legt Wert darauf, begründete Kritik an der israelischen Regierungspolitik und ihrer seit 50 Jahren herrschenden Militärverwaltung zu äußern und diese zu kommunizieren. Kritik an der Politik des Staates Israel als antijüdisch oder gar als antisemitisch zu bezeichnen, ist unserer Meinung eine Verharmlosung von wirklichem Antisemitismus.

 

Zionistische Kolonialisierung

Jüdisch-israelische Siedlungen in den besetzten Gebieten Palästinas betrachtet die DPG e.V. im Einklang und Übereinstimmung mit der UNO, der EU und der Bundesregierung als völkerrechtswidrig. Der UN-Sicherheitsrat hat mit seiner Resolution vom 23. 12. 2016  diese Rechtsauffassung bestätigt. Darum sind sowohl die Trennmauer als auch die Siedlungen illegal. In Übereinstimmung mit der EU stellt die DPG fest, dass die von Israel besetzten Gebiete nicht zum israelischen Staatsgebiet gehören. Produkte aus jüdisch-israelischen Siedlungen fallen nicht unter das EU-Assoziierungsabkommen mit dem Staat Israel.

 

Deutsch-Palästinensische Gesellschaft  und Jüdische Gemeinden

Die DPG e.V. tritt öffentlichkeitswirksam für einen gerechten Frieden in Israel und Palästina ein, für alle Menschen, die dort leben, unabhängig von ihrer Religion und ihrer ethnischen Zugehörigkeit. Unser Motto lautet: Nicht jeder Jude ist ein Israeli, und nicht jeder Zionist ist ein Jude, und nicht jeder Israeli ist ein Jude oder gar ein Zionist. Dass die jüdischen Gemeinden, vertreten durch den Zentralrat der Juden in Deutschland, stets vorbehaltlos die völkerrechtswidrige Besatzungs- und Enteignungspolitik des Staates Israel unterstützen, ist mehr als bedenklich. Für die DPG e.V. sind die Mitglieder der jüdischen Gemeinden in Deutschland deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens, unabhängig davon, wie sehr sie sich mit der Politik des Staates Israel identifizieren.

 

Patenschaften und Schüleraustausch

Die DPG e.V. unterstützt alle Städte und Gemeinden in Deutschland, die sich für eine Partnerschaft mit palästinensischen Städten und Gemeinden entschieden haben oder sie anstreben. Auch den Austausch zwischen deutschen und palästinensischen Schulen halten wir für friedensfördernd. Im Gegensatz zum Austausch mit israelischen Schulen gibt es hierfür leider bisher noch keine Fördermittel.

 

Institutionelle Förderung aus Bundesmitteln

Die Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V. genießt in vollem Umfang die Vorteile der institutionellen Förderung durch Mittel aus dem Bundeshaushalt. Die DPG e.V. bemüht sich seit langem im Haushaltsausschuss des Bundestages um eine ausgeglichene Behandlung, leider bisher ohne Erfolg. Der Einsatz von Steuermitteln für Lobbyarbeit einer Organisation, die Menschenrechte  und Internationales Recht torpediert, ist unserer Meinung nach verfassungswidrig (vgl. Art. 1 und 25 GG) und verstößt gegen die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

 

Ziviler gewaltfreier Widerstand

Die DPG e.V. lehnt jegliche Gewalt in allen ihren Formen und Terrorismus ab. Sie unterstützt einen zivilen gewaltfreien Widerstand in Palästina und hält diese Art des Widerstandes gegen Besatzung und Entrechtung für das geeignete Mittel, damit das palästinensische Volk sein Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung erlangt.